Blendstreifen

Blendstreifen aus Folien, an der Windschutzscheibe montiert, gibt es in vielen Farbvarianten, auch zweifarbig, mit Farbverläufen. Sie dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Beschränkungen beachtet werden: Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten, es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein, die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben, die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht ("Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein") muss sichergestellt sein.

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