Gesetzliche Bestimmungen

Für das Anbringen von Scheibenfolien gibt es sowohl im Fahrzeugbereich als auch für Gebäude gesetzliche Bestimmungen. Für Fahrzeuge gilt in Deutschland die Allgemeine Betriebsgenehmigung (ABG) als verbindlich. Für Scheibenfolien an Gebäuden greifen gesetzliche Bestimmungen (meistens Unfallverhütungsvoraschriften) im Regelfall nur dort, wo es um Publikumsverkehr geht oder sich um öffentliche Gebäude handelt. Dabei beziehen sich die Bestimmungen nicht darauf, wie die Folie angebracht werden muss, sondern nur darauf, welche zugesicherten Eigenschaften sie nach verschiedenen DIN- oder EN- Vorschriften erfüllen muss. Hersteller bzw. Vertreiber von Scheibenfolien weisen diese Eigenschaften durch Zertifikate unabhängiger technischer Prüfinstitute nach.

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Verweise im Folie-Lexikon / Folie-Glossar