Vordere Seitenscheiben

Ein Anbringen der Folie im Bereich von vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht gestattet. (Erläuterung: Im Bereich der vorderen Seitenscheiben ist eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Lichttransmission von 70% verboten. Da im Regelfall das Glas schon eingefärbt ist und alleine dadurch diese Grenze schon erreicht wird, wird durch das zusätzliche Aufbringen von Folien diese Grenze meistens deutlich überschritten).

Es gibt nur eine Ausnahme, vebunden mit einem einzigen, sehr aufwendigen Verfahren zur Zulassung von Scheibenfolien an vorderen Seitenscheiben:

Es gibt nur ein einziges, sehr kostspieliges Verfahren, das von der Firma FoliaTec entwickelt wurde, um (kaum eingefärbte) Sicherheitsfolien an vorderen Seitenscheiben montieren zu können. Der Ablauf funktioniert im Wesentlichen so:

Die vorderen Seitenscheiben müsen aus klarem Glas sein! Um eine Unterschreitung der gesetzlich gestatteten Lichttransmission von 70% im Bereich der vorderen Seitenscheiben zu vermeiden, wird vor der Montage einer Sicherheitsfolie die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben mit einem zugelassenen und geeichten Lichtmessgerät überprüft. Er gibt die durchgeführte Messung die Eignung der vorderen Seitenscheiben (die gesetzlich vorgeschriebene Lichttransmission darf also nicht schon unterschritten sein!) für das Aufbringen einer Sicherheitsfolie, erfolgt die professionelle Montage der Sicherheitsfolie. Anschließend überprüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger mit Hilfe des FOLIATEC® TLG 43A Lichtmeßgerätes die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere und damit die Genehmigung erfolgt nach Kontrolle des Messprotokolls des TLG 43A durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (DEKRA, TÜV, etc.).

Die Kosten für das Gesamtverfahren belaufen sich leicht auf über ca. 500,- € für zwei vordere Seitenscheiben!

Nochmals und ganz deutlich: Jeder, der vordere Seitenscheiben eines Fahrzeugs mit Folien versieht oder versehen lässt (dafür reicht bereits eine ganz helle Folie aud normal grün, blau oder sonstwie eingefärbtem Glas), die die Gesamtlichtransmission des Glas-Folienverbundes auf unter 70% senken, handelt gesetzwidrig, verliert die ABG für das Fahrzeug und den Versicherungsschutz!


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